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Michael Klemm

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Energienews


11.01.2017

Förderung für Solarstromspeicher: BSW-Solar rät zur Eile

Seit Jahresbeginn können wieder staatliche Zuschüsse aus dem Speicherförderprogramm der KfW beantragt werden. Förderfähig sind stationäre solare Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer maximal 30 kW leistenden Solarstromanlage. Die Förderung im KfW-Programm 275 besteht aus einem zinsgünstigen Kredit und einem Tilgungszuschuss in Höhe von 19 %. Der Tilgungszuschuss wird nur für das Batteriespeichersystem gewährt, nicht für die Photovolt

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) rät interessierten Verbrauchern zur Eile. Bereits ab Juli 2017 sinkt der Speicherzuschuss auf 16 %. Die finanzielle Ausstattung des Fördertopfes ist zudem begrenzt. Im vergangenen Jahr waren die Fördermittel bereits im Herbst erschöpft.

„Die Anschaffung eines schlüsselfertigen Solarstromspeichers kostet heute 40 % weniger als vor drei Jahren. Das geht aus aktuellen Befragungen des BSW und der Speichermesse ees Europe hervor. Gleichzeitig sind die Preise selbst erzeugten Solarstroms inzwischen oft nur noch halb so hoch wie die Stromtarife beim Versorger“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

Solarer Überschussstrom, der nicht direkt im eigenen Haushalt verbraucht oder gespeichert wird, kann weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist werden. Nach dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien EEG 2017 wird der nicht selbst genutzte Solarstrom vom Netzbetreiber – je nach Größe der Photovoltaikanlage – mit derzeit rund 11 bis 12 Cent je Kilowattstunde vergütet. Investoren, die ein sehr großes Photovoltaiksystem mit einer Leistung über 750 kWp realisieren wollen, müssen ab diesem Jahr erfolgreich an einer Ausschreibung teilnehmen, wenn sie eine Förderung erhalten wollen.

Die KfW-Speicherförderung bekommen auch Solaranlagenbetreiber, die einen Speicher nachrüsten wollen, sofern die Photovoltaikanlage nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde. Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen.

Weitere Informationen über Solarstromspeicher und die Fördermöglichkeiten sowie eine Handwerkersuche bietet das Internetportal die-sonne-speichern.de




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